Europawahl 2019
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist die Exekutive der Europäischen Union und nimmt damit eine vergleichbare Stellung mit einer staatlichen Regierung ein. Die Amtsperiode einer Kommission beläuft sich auf fünf Jahre. Sie führt Richtlinien, Verordnungen und Beschlüsse mit Hilfe ihrer ca. 32.000 Mitarbeiter[1] aus und sorgt für die Umsetzung des EU-Haushalts und der Förderprogramme.
Die Kommission übt das alleinige Initiativrecht für Gesetzesvorlagen aus. Die Rechtsvorschriften werden an den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament abgegeben, die im besten Fall von diesen beiden Institutionen beschlossen werden. Die Kommission kann Fachexperten aus der Wissenschaft, dem Verbandswesen oder anderen Institutionen konsultieren, um die Gesetzesvorschriften praxisnah und ausgereift ausarbeiten zu können.
Die EU-Kommission entwickelt eine europäische Strategie für den Einsatz von Fördermitteln und der gesamten Weiterentwicklung der europäischen Institutionen. In diesem Hinblick entscheidet die Kommission in Abstimmung mit dem Rat und Parlament über die Mittelvergabe innerhalb Europäischen Union. Der Europäische Gerichtshof hilft der Kommission bei der Überwachung der ordnungsgemäßen der Einhaltung der europarechtlichen Vorschriften von den EU-Mitgliedsstaaten.
Der Präsident der Kommission wird vom Europäischen Parlament gewählt. In den meisten Fällen handelt es sich hier um den Spitzenkandidaten der größten Fraktion des Parlaments. Deswegen ist die Wahl des Präsidenten sehr eng mit den europäischen Wahlen des Parlaments verbunden. Der Präsident ist Leiter bzw. Sprecher der Kommission. Er besitzt eine Richtlinienkompetenz und kann selbstständig Kommissionsmitglieder entlassen.
Jeder Mitgliedsstaat entsendet ein Kommissionsmitglied aus. Diesen sogenannten „Kommissaren“ wird ein eigenes Ressort mit einem speziellen Themengebiet zugeordnet. Einer der Kommissare ist zum Beispiel für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständig, ein anderer für Kultur und Soziales usw. Insgesamt nominiert der Präsident 27 Kommissare. Die ganze Kommission muss vom EU-Parlament bestätigt werden.
Die Kommissare arbeiten wie bereits erwähnt in verschiedenen Themengebieten, treffen aber gemeinsam durch Mehrheitsbeschlüsse Entscheidungen. Die Interessen der Europäischen Union sollen bei der Arbeit der Kommissare über den Interessen ihres Nationalstaates stehen. Der Präsident der Kommission gibt die Richtlinien der Arbeit der ganzen Kommission vor, was in etwa mit der Richtlinienkompetenz (Bundeskanzler) im deutschen politischen System vergleichbar ist.
Die Europäische Kommission hat verschiedene Anlaufstellen für den Austausch mit den europäischen Bürgern eingerichtet:
Die Kommission stellt Ihnen Beratungs- und Informationsdienste zur Verfügung, die Ihnen bei Geschäftstätigkeit, Studium, Rechtsfragen sowie Umzug und Arbeit in ganz Europa helfen.
Bei Fragen zur Arbeit der Kommission
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